Neue Erkenntnisse zur Notlage: Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not
Neue Erkenntnisse zur Notlage:
Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not
Notlage, Obdachlosigkeit und Erkrankung der jungen Mutter mit 3jähriger Tochter in Nassau in Bahamas wären möglicherweise verhinderbar gewesen Ehemann hatte eigenen Angaben zufolge am 7. August einen Unfall
Von Andreas Klamm Sabaot
New York (U.S.A.) / Nassau (Bahamas)/ Berlin. 28. November 2009. Die junge schwangere Natalie F. (24) ist hochschwanger mit ihrer 3jährigen Tochter in Not geraten, wo andere auf Glück und Freude in einem Urlaubs-Paradies hoffen in Nassau in Bahamas in der Karibik (wir berichteten bereits mehrfach).
Die Notlage der jungen Mutter, die offiziell bekannt bereits am 29. September 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jährigen Tochter, obdachlos und krank in Nassau in Bahamas war, wurde durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft am 1. Oktober 2009 schriftlich bestätigt als NOTLAGE.
Was die Kollegen und Kolleginnen, am 5. Oktober als der Beitrag für die Zeitung BERLINER KURIER geschrieben wurde und die junge Natalie mit ihrer 3jährigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehegatte hat, eigenen Angaben zufolge, seine Ehefrau nicht im Stich gelassen.
Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehefrau zurück, weil er durch äußere Umstände gezwungen wurde Nassau in Bahamas zu verlassen. Die Miete wurde durch den Ehemann für die Ehefrau bis Anfang September 2009 bezahlt, teilte der Ehemann mit. Danach ist die Ehefrau in Not geraten, weil die Miete möglicherweise nicht weitergeleitet wurde oder eine Weiterleitung nicht mehr möglich war.
Der Ehemann der jungen Frau, die am 24. Oktober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt gebracht hat, meldete sich am 27. Oktober bei der internationalen John Baptist Mission of Togo und teilte mit, dass er am 7. August 2009 einen Unfall hatte. Aufgrund seiner Beschreibungen wird vermutet, dass er eine schwere Amputations-Verletzung erlitten hat. Über den Unfall hatten bereits zuvor mehrere andere Zeugen berichtet. Nach Informationen des Ehemanns wurde möglicherweise das gemeinsame Konto des Ehepaares von einem Landeskriminalamt (LKA) gesperrt, möglicherweise mit der Intention die Flucht des Ehemanns zu beenden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fortsetzung von Reisen möglich.
Sollten die Informationen des Ehemannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Bahamas nicht mehr bezahlen und die Notlage der Ehefrau könnte in der Folge einer Sperrung des gemeinsamen Kontos durch Behörden in Deutschland entstanden sein, was eine Vermutung oder auch eine Spekulation ist, da es zu solchen brisanten Vermutungen keine offiziellen Auskünfte deutscher Ermittlungs-Behörden gibt.
In einem Bericht des Fernseh-Magazines RTL Explosiv am 23. Oktober 2009 bestätigte jedoch der Presse-Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Staatsanwalt Johannes Mocken, dass Hans-Jürgen F. (45) möglicherweise in zwei laufenden Haupt-Verfahren gesucht werde und mehr als 20 Einträge im Bundeszentral-Register habe.
Hans-Jürgen Rolf F. bestätigte auf Anfrage gegenüber dem internationalen MJB Education Media Network, dass er mehr als 25 Einträge im Bundeszentral-Register habe.
Die Ehefrau Natalie (24) und die 3jährige Tochter sind dennoch definitiv unverschuldet in eine Notlage geraten, da eine Sippen-Haftung (das meint die Haftung einer ganzen Familie oder Gruppe aufgrund möglicher Vergehen eines Mitgliedes einer Familie) verboten ist.
Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jährigen Tochter haben Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft um ein freies und unabhängiges Lebenohne Ängeste und Not führen zu können.
Der Ehemann teilte an die John Baptist Mission of Togo mit, dass er nicht nach Deutschland reisen kann und auch nicht plant nach Deutschland zu segeln. Über die Kontakt-Aufnahme mit der John Baptist Mission of Togo wurde bereits Ende Oktober schriftlich die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin informiert. Dort hatte die internationale jüdisch-christliche Mission auch eine Vermissten-Anzeige eingereicht, nach dem der Ehemann seit rund drei Monaten als vermisst gelten musste.
Ein Sprecher der internationalen jüdischen-christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte: Es wäre nicht das erste Mal, dass ein möglicherweise von der Polizei gesuchter Mensch gleichzeitig auch vermisst sein kann. Es gibt sogar von der Polizei gesuchte Menschen, die in Notlagen oder in Unfälle verwickelt werden. Diese und ähnliche Ereignisse sind auch bei der Polizei und dem Landeskriminalamt nicht unbekannt. Medizinsich beschrieben: Ein Mensch kann an einer Erkältung erkranken und sich dennoch auch ein Bein brechen. Es sind mehrere Erkrankungen zur gleichen Zeit möglich um ein Beispiel aus Pflege und Medizin zu geben. Beide oder mehrere Dinge sind möglich. Die Mission hat keinen Grund an den Angaben der Ehefrau zu zweifeln. Beides ist möglich: Eine Flucht und ein Vermisstwerden. Deshalb wurde von der Mission Anfang Oktober eine Vermissten-Anzeige bei der Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin erstattet. Wir glauben, dass mit der Meldung der Ehefrau an die Botschaft, normalerweise die Botschaft als deutsche Behörde bei der Polizei ordnungsgemäß hätte eine Vermissten-Anzeige erstatten müssen. Weshalb dies nicht geschehen ist, muss sicher untersucht werden. Wir glauben auch, dass die Notlage, Erkrankung und Obdachlosigkeit einer jungen schwangeren Frau und Mutter und eines 3jährigen Kindes definitiv verhinderbar waren wäre richtig von deutschen Behörden gehandelt worden. Vermutlich wurde allerdings den Angaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer 3jähriger Tochter kein Glauben geschenkt.
Wenn der Ehemann von der Polizei gesucht wird, wollen wir den deutschen Behörden nicht das Recht absprechen, Massnahmen zur Beendigung einer Flucht einzuleiten. Doch bei solchen Massnahmen dürfen grundsätzlich nicht schwangere, unschuldige Mütter und 3jährige Kinder in Lebensgefahr gebracht werden. Diese Ereignisse müssen geprüft und untersucht werden.
Diese Informationen waren mit der Veröffentlichung des Beitrags am 5. Oktober 2009 bei der Zeitung Berliner Kurier und auch bei John Baptist Mission of Togo, dem MJB Education Media Network und bei beim internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.radiotvinfo.org) noch NICHT bekannt.
Die in Berlin erscheinende Zeitung BERLINER KURER hat am 5. Oktober 2009 folgenden Beitrag mit Informationen veröffentlicht, von denen wir heute sehr sicher sein können, dass die Ehefrau, Rettungs-Kräfte und Journalisten nicht informiert sein konnten, weil diese Informationen erst nach dem 27. Oktober 2009 bekannt wurden:
Nassau / Bahams. Das tropische Traumziel wurde für die hochschwangere Natalie F. (24) und ihr Töchterchen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Segeltörn ohne Geld sitzen. Verzweifelt bettelt nun Natalie: Holt mich nach Hause !
Mit der Freedom IV kreuzte die kleine Familie in den Atlantik. Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Segeltour machen., erzählt die erschöpfte junge Frau mit gepresster Stimme dem KURIER. Dass mein Mann einfach abhaut, hätte ich nie gedacht.. Fünf Jahre ist die Berlinerin mit Hans-Jürgen F. (45) verheiratet. Mein Mann hatte ein kleines Handwerksunternehmen..
Im vergangenen Jahr brach die Familie in Richtung Bahamas auf. Die verheißungsvolle große weite Welt wurde vor drei Monaten zur Angst-Adresse. Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zurück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen gehört.
Der Kontakt zu dem Freund besteht nicht mehr. Natalie F. lebt praktisch auf der Straße.
Meine Tochter ist krank. Ich bettele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in verlassenen Häusern in den Docks am Hafen. Dort wo täglich Kreuzfahrt-Schiffe anlegen und das malerische Nassau besichtigen, ist sie allein und hungrig. Natalie F. fleht: Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwangerschaft gab es Komplikationen.
Ihr Mann ist vor drei Monaten verschwunden
Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Behörden? Natalie F.: Ich weiß es nicht.. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber beeindruckt den deutschen Honorarkonsul nicht. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin: Wir prüfen den Fall zur Zeit. Allerdings können wir nur helfen, wenn wir sicher sind, dass Frau F. wirklich völlig mittellos ist.
Zu Verwandten oder Bekannten gibt es keine Kontakt mehr., sagt Natalie F. : Es sind schlechte Verhältnisse aus denen ich komme. Ich habe niemanden, der mir helfen könnte. DÜBB, PDE
Diese Informationen und dieser Beitrag ist in der gedruckten Ausgabe der Zeitung BERLINER KURIER erschienen. Die Autoren, weitere Journalisten, Rettungskräfte, Helfer und Helferinnen konnten nicht über Informationen schreiben, die erst auf gezielte Anfrage des MBJ Education Media Network an den Ehemann bekannt wurden.
Ein Sprecher der Mission ergänzte: Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Natalie, Baby TJ und die 3jährige Tochter JJ machen, die von der John Baptist Mission of Togo, vorrangig, erstrangig und an erster Stelle begleitet werden. Wir machen uns auch große Sorgen um den Ehemann und haben die Empfehlung an den Ehemann gemacht, dass dieser schnellstmöglichst ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsucht. Wie der Ehemann mit dieser Empfehlung umgehen wird, können wir auf einer Entfernung von nahezu 5.000 Kilometer nicht einschätzen.
Die junge Ehefrau mit ihrem Baby und einer 3jährigen Tochter, Journalisten und die beteiligten Rettungs-Kräfte mehrerer Hilfs-Organisationen, dazu zählen auch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, weitere Helfer und Helferinnen und edle Spender konnte jedoch nicht Anfang Oktober über Informationen berichten, die erst am 27. Oktober 2009 aufgrund einer Anfrage des internationalen MJB Education Media Network beim Ehemann, der sich immer noch im Ausland aufhält, bekannt geworden sind.
Die Behörden in Deutschland erteilen zur Zeit keine offiziellen Auskünfte und Informationen. Grundsätzlich können die Angaben und Informationen des Ehemannes nicht alle in Zweifel gezogen werden, wenn zunächst jetzt erst einmal von Vermutung und Spekulationen ausgegangen werden muss, die jedoch auch sehr wohl der Wahrheit entsprechen können, so traurig diese Informationen auch sein mögen.
Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt allein erziehende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jährigen Tochter nach nationalen und internationalen Gesetzen definitv einen RECHTS-Anspruch auf die Hilfe durch die Gemeinschaft in Deutschland haben.
Die bestehende Notlage der junge Mutter, die damals noch in Nassau in Bahamas war, wurde am 1. Oktober 2009 durch einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft schriftlich bestätigt.
In einer spektakulären Hilfs- und Rettungs-Aktion ist es gelungen, die schwangere Mutter mit Baby und ihrer 3jährigen Tochter am 13. Oktober 2009 von Nassau in Bahamas über den Flughafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen.
Nur 9 1/2 Tage nach der Ankunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als erwartet geboren. Natalie F. ist jetzt 2fache alleinerziehende Mutter eines Baby´s und einer 3ährigen Tochter JJ. Sie sucht eine Wohnung in Berlin. Hinweise bitte an die Redaktion, email: aktuelles@radiotvinfo.org .
Aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Informations-Zusammenhänge sind weitere und ausführliche Informationen zu finden unter anderem bei www.johnbaptistmission.org und in einer Sonder-Publikation mit dem Titel 1984 Natalie And Children bei http://www.1984natalie.wordpress.com .
Bei http://www.1984natalie.de.be sind auch Fotos zu diesem Beitrag zu sehen.
Journalistische Grund-Prinzipien Presse-Kodex für Journalisten:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
Postfach 11 13
D 67137 Neuhofen
Deutschland
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
Tel./ Fax 03212 1249 320
Fax 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 6, Grundgesetz, Deutschland
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:
Artikel 12
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.
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