Verfassungsschutz: Deutlicher Anstieg bei Sicherheitsüberprüfungen
Verfassungsschutz: Deutlicher Anstieg bei Sicherheitsüberprüfungen
Weber: „Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif“
Potsdam, 21. Juli 2013. (red). Der Verfassungsschutz beobachtet nicht nur Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Er ist auch für Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern bestimmter Behörden und Unternehmen verantwortlich. Die Zahl dieser Prüfungen steigt deutlich, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte.
Im Jahr 2011 zählte der Verfassungsschutz 123 Sicherheitsüberprüfungen. Im Jahr darauf waren es 428. Der Anstieg war unter anderem auf die Neubesetzung zahlreicher Stellen im Zuge der Polizeistrukturreform zurückzuführen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind bereits 113 Anträge auf Sicherheitsüberprüfungen eingegangen.
Sicherheitsüberprüfungen betreffen Mitarbeiter von etwa 20 Behörden wie Polizei, Ministerien, Gerichte oder Staatsanwaltschaften. Sie sind Voraussetzung für die Einsicht in „Verschlusssachen“ der Kategorien „VERTRAULICH“ bis „STRENG GEHEIM“. Streng geheime Dokumente dürfen nur Personen mit der strengsten Sicherheitsüberprüfung einsehen. In diese Überprüfungen werden auch Ehe- oder Lebenspartner einbezogen. Für die Überprüfungen werden unter anderem Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und Bundeszentralregister angefragt. Außerdem werden Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen bewertet.
Außerdem ist der Verfassungsschutz an Zuverlässigkeitsüberprüfungen beteiligt. Grundlage dafür sind die Gesetze zur Atom-, Sprengstoff- und Luftsicherheit sowie die „Bewachungsverordnung“. Damit wird gewährleistet, dass nur entsprechend überprüfte Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Dazu zählen Flughäfen, Sprengstofflager oder das ehemalige Kernkraftwerk in Rheinsberg sowie das Security-Gewerbe.
Im Jahr 2011 sind 2.525 Personen überprüft worden. 2012 waren es mit 6.438 mehr als zweieinhalbmal so viele. Für das erste Halbjahr 2013 liegen 1.321 Anträge vor. Etwa 90 Prozent der Überprüfungen betreffen das Luftsicherheitsgesetz. Der Anstieg des Jahres 2012 war auf die Bauarbeiten am künftigen Großflughafen in Schönefeld zurückzuführen. Mit der anstehenden Schließung des Flughafens Tegel und der Verlagerung seiner Mitarbeiter zum BER in Schönefeld übernimmt der brandenburgische Verfassungsschutz sämtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Hinzu kommt ein stetiger Anstieg von Überprüfungen im Security-Gewerbe.
Verfassungsschutzchef Carlo Weber betonte: „Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Das Gesetz verpflichtet den Verfassungsschutz zu Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Sie sind wichtig und notwendig, damit unsere Gesellschaft an verwundbaren Stellen besser geschützt wird. Ebenso geht davon ein starkes präventives Signal aus.“
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