Notfall Andreas Klamm seit 7. Dezember 2011
Notfall Andreas Klamm seit 7. Dezember 2011
Ludwigshafen. 13. Dezember 2011. (and). Notfall vom 7. Dezember 2011. Update. Am 7. Dezember 2011 ist ein scharfkantiger Abbruch eines Backzahnes mit folgender Bissverletzung eingetreten und Blutungen. Leider habe ich immer noch starke Schmerzen im linken oberen Zahn- und Kieferbereich, der sogar in das Jochbein ausstrahlt. Da mein erster Wohnsitz seit 2006 in London, Groß Britannien ist, habe ich keine Krankenversicherung. Meine Honorare sind leider zu gering, um eine Krankenversicherung zu bezahlen. Seit Mitte der 1980er Jahre besteht zudem ein schwerer Familienstreit, meine jüngere und ältere Schwester sind finanziell mittellos, meine Mutter, eine arme Witwe, deren Ehemann im Jahr 2000 durch einen Unfall gestorben ist, ist finanziell mittellos. Die Notfall-Behandlung kann in Deutschland nicht durchgeführt werden, sagt ein Sprecher der KZV Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ludwigshafen am Rhein / Vorderpfalz, da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Groß Britannien und Deutschland in meiner Situation nicht gültig ist.
Zur Zeit befinde ich mich in Deutschland wegen mehrerer Trauerfälle und menschlich verstehbar auch wegen der Feiertage und um einer Freundin zu helfen. Dass ich jetzt auch noch selbst krank werden könnte war nicht geplant und ich habe dies auch nicht absichern können. Mein erster Wohnsitz ist seit dem 15. Mai 2006 in London in Groß Britannien, mein zweiter Wohnsitz ist seit dem Jahr 2002 in Neuhofen in der Pfalz bei Speyer am Rhein. An Eides Statt erkläre ich hiermit zudem öffentlich, dass ich seit 1984 nachweisbar in die deutschen Sozialversicherungs-Systeme und Steuer-Systeme einbezahle. Bei den Sozialversicherungs-Systemen und Steuer-Systemen handelt es sich nicht um eine Lotterie, sondern um Versicherungen, die Notfälle oder soziale Nöte absichern sollten. Weshalb dies jetzt trotz bestehendem Notfall in Deutschland nicht möglich sein soll, ist mir noch nicht bekannt. Die Zahn-Klinik nannnte mir einen Preis von 700,– Euro für die Notfall-Behandlung. Leider habe ich keine 700,– Euro, da ich auch noch einige Schulden zurückbezahlen musste, zumindest dies konnte ich zum Teil. DAHER BITTE ich freundlichst um helfende Gebete für Schmerz-Reduzierung und Wunder-Heilung ! DANKE! Ausführliche und weitere Notfall-Infos sind bei http://www.oterapro.cwsurf.de/notfallinfo zu finden. Es wird weiter informiert.
Die fehlende ärztliche Notfall-Behandlung trifft mich als öffentlich und amtlich bekannter chronisch kranker, behinderter Mensch, der zudem mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, wegen einer „dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichekit“ besonders hart. In Deutschland sollte die UN-Menschenrechts-Konvention zum Schutz für behinderte Menschen garantiert und auch in der Tat und Praxis umgesetzt werden. Leider kann ich davon jedoch im jetzigen akuten Notfall nichts feststellen. Lippenbekenntnisse helfen nicht, wenn in der Praxis eine soziale und ärztliche Sicherheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht möglich ist.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm
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