Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung
Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung
Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Bundeswaldgesetz wird weiter auf der Tagesordnung von Bündnis 90 / Die Grünen bleiben. Davon geht die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, nach der heutigen Bundestagsentscheidung über Änderungen an diesem Gesetz aus. „Die schwarz-gelbe Koalition hat nur einen Teil der seit langem diskutierten Änderungen am Bundeswaldgesetz vorgenommen. Angesichts des steigenden Nutzungsdrucks auf die Wälder wird die Diskussion um die Festlegung von Mindeststandards für die nachhaltige Forstwirtschaft im das Bundeswaldgesetz jedoch weiter gehen. Daran wird das heutige Nein der Koalition nichts ändern.“
„Auch bei der Verkehrssicherungspflicht lässt sich heute bereits vorhersagen, dass die Diskussionen darüber unter Waldbesitzern und unter Naturschützern mit Sicherheit weiter gehen werden,“ sagte Behm weiter. „Denn die Koalition hat hier nur das derzeit ausgeübte Richterrecht festgeschrieben. Sowohl Waldbesitzer als auch Naturschützer erwarten von der Politik jedoch eine spürbare Lockerung der Verkehrssicherungspflicht im Wald, um mehr Totholz im Wald zu ermöglichen. Diese Erwartung hat die Koalition mit der heutigen Gesetzesänderung enttäuscht.“
„Unzureichend sind auch die Erleichterungen für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die dem zersplitterten Kleinprivatwald eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Wälder ermöglichen sollen. Sie dürfen zukünftig zwar Holz vermarkten und sind vom Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ausgenommen. Forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen dürfen sie in Zukunft aber immer noch nicht. Die Koalition ist hier auf halber Strecke stehen geblieben.“
Ausdrücklich abgelehnt haben Union und FDP gestern im Agrarausschuss einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge nach Landesrecht ausgewiesene Schutzwälder auch dann weiter Wald bleiben sollten, wenn sie gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden. Die Agrarabgeordneten der CSU behaupteten, es gäbe keine landwirtschaftlich genutzten Schutzwälder. Behm: „Nach unseren Informationen ist das falsch. Aber wenn es stimmen würde, dann hätte die Koalition dieser Regelung auch zustimmen können. Stattdessen hat sie sich in diesem Konflikt zwischen Alm- und Waldschützern, der den Naturschutz spaltet, voll und ganz auf eine Seite gestellt. Unser Antrag zielte jedoch auf einen vertretbaren Ausgleich der widerstreitenden Positionen ab. Wenn das Land Bayern Almen zu Schutzwäldern erklärt hat, die auch zukünftig kein Wald sein sollten, dann ist es Aufgabe des Landes Bayern, das einzelflächenbezogen zu ändern, anstatt dass der Bund pauschal für alle beweideten Schutzwälder den Waldstatus aufhebt.“
Mehr zu den Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bundeswaldgesetz:
http://www.cornelia-behm.de/cms/default/rubrik/4/4685.waldpolitik.html
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